KRANKMELDUNG

Krankmeldung

Sind Sie aufgrund einer Erkrankung nicht arbeitsfähig, müssen Sie sofort Ihren Dienstgeber darüber informieren und sollten danach unverzüglich meine Ordination aufsuchen um sich krankschreiben zu lassen. Diese Krankmeldung ist in der Regel ab dem ersten (nicht dem dritten!) Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. 

Ihr Krankenstand kann nur nach einer entsprechenden Untersuchung durch mich festgestellt und bestätigt werden. Das bedeutet auch, dass man sich nicht telefonisch oder schriftlich – etwa per eMail oder Fax – krankmelden kann! Sollten Sie bettlägerig sein und die Ordination nicht aufsuchen können, müssen Sie das mit mir telefonisch besprechen. Wichtig ist auch der Umstand, dass eine Krankmeldung ~~nur einen Tag rückwirkend~~ ausgestellt werden kann und jede weitergehende Rückdatierung von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden muss! Eine Ausnahme stellt nur die Krankmeldung nach einem stationären Krankenhausaufenthalt dar!

 ~~Achtung - Corona-Virus-Sonderregelung ~~ (gilt während der Corona-Pandemie bis auf Widerruf): 

Ärzte können derzeit Patienten für die Dauer der "Corona-Pandemie" auch telefonisch krankschreiben!  Dies ist eine wichtige Maßnahme, die dazu beiträgt, das Ansteckungsrisiko in der Ordination zu minimieren.  

Es liegt in meinem Ermessen, ob ich Sie telefonisch krankmelde oder ein Ordinationsbesuch notwendig ist. 

Patienten mit Corona-Symptomen sollten immer die Tel.Nr. 1450 kontaktieren! Sowohl die Krankschreibung selbst als auch deren Dauer liegt in meinem Ermessen. Die Patientinnen und Patienten müssen danach nicht ihre eCard zum "Nachstecken" in die Praxis bringen.

© Dr. Thomas REITHMAYR

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